Beglaubigte Übersetzungen
Chinesisch-Deutsch
Beglaubigte Übersetzungen Chinesisch-Deutsch
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FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ - Beglaubigte Übersetzungen Chinesisch-Deutsch

1. Was sind Beglaubigte Übersetzungen?

Eine Beglaubigte Übersetzung Chinesisch-Deutsch ist eine offizielle Übersetzung oder amtliche Übersetzung eines Dokuments oder einer Urkunde aus China ins Deutsche. Diese Übersetzung kann bei deutschen Behörden, Gerichten, Bildungseinrichtungen und anderen Institutionen vorgelegt werden.
Beglaubigte Übersetzungen werden von einem speziell beeidigten und zugelassenen Urkundenübersetzer, in diesem Fall von mir als gerichtlich ermächtigtem Übersetzer für Chinesisch, angefertigt.
Auf der Beglaubigten Übersetzung bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung der Urkunde mit einem Bestätigungsvermerk, mit meiner Unterschrift und meinem Stempel.
Weitere Information finden Sie unter dem Punkt Beglaubigte Übersetzungen.  

2. Wer ist Ermächtigter Übersetzer oder Beeidigter Übersetzer?

Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer sind Übersetzer, die bei einem Landgericht einen entsprechenden Eid abgelegt haben.
Diese Beeidigung ist gemäß Gerichtsverfassungsgesetz GVG § 189 Abs. 2 vor allen Gerichten in Deutschland gültig. Vor der Beeidigung werden die Übersetzer auf persönliche und fachliche Eignung geprüft.
Sie erstellen Übersetzungen von öffentlichen und privatrechtlichen Urkunden und Dokumenten aller Art und bescheinigen in einem Bestätigungsvermerk die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Gleichzeitig sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Weitere Information finden Sie unter dem Punkt Ermächtigte und Beeidigte Übersetzer für Chinesisch.  

3. Wozu sind Beglaubigte Übersetzungen Chinesisch-Deutsch erforderlich?

Urkunden und Dokumente aus China sind in der Regel in der Amtssprache Chinesisch abgefasst.
Damit chinesische Urkunden bei Behörden oder anderen Institutionen in Deutschland verstanden werden, ist eine autorisierte und staatlich anerkannte Übersetzung in Form einer Beglaubigten Übersetzung aus dem Chinesischen ins Deutsche erforderlich. Dafür zuständig sind gerichtlich ermächtigte und beeidigte Urkundenübersetzer. 

4. Wird eine Beglaubigte Übersetzung aus dem Chinesischen von Ihnen auch in anderen Bundesländern anerkannt?

Ja, gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) § 142 Anordnung der Urkundenvorlegung Absatz 3 ist die Anerkennung bundesweit. Dort heißt es:
"Das Gericht kann anordnen, dass von in fremder Sprache abgefassten Urkunden eine Übersetzung beigebracht wird, die ein Übersetzer angefertigt hat, der für Sprachübertragungen der betreffenden Art in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde oder einem solchen Übersetzer jeweils gleichgestellt ist. Eine solche Übersetzung gilt als richtig und vollständig, wenn dies von dem Übersetzer bescheinigt wird. [...]". 

5. Ich lebe und arbeite in China. Kann ich dann auch eine Übersetzung bei Ihnen bestellen?

Wenn Sie zum Beispiel in Beijing, Shanghai, Chongqing, Shenyang, Tianjin, Guangzhou, Xi'an, Wuhan, Hangzhou, Harbin oder in einer anderen Stadt in China oder Taiwan leben, können Sie natürlich auch eine beglaubigte Übersetzung bei mir bestellen. Über den Ablauf können Sie sich auf der Seite beglaubigte Übersetzungen informieren.
Der Versand nach China ist ebenfalls möglich und erfolgt als normaler Luftpostbrief oder Einschreiben. Für das deutsche Einschreiben ist in China aber keine Sendungsverfolgung möglich.
Die Brieflaufzeit beträgt etwa drei Wochen.
Alternativ ist es vielleicht besser, die Übersetzung an eine Adresse in Deutschland zu schicken, zum Beispiel Verwandte oder Bekannte, Unternehmen oder Hotel, je nach Situation. 

6. Kann die Beglaubigte Übersetzung von einer Kopie der chinesischen Urkunde angefertigt werden, oder muss unbedingt das Original vorliegen?

Für die Übersetzung ist normalerweise kein Original der Urkunde erforderlich. In der Regel werden Übersetzungen auf der Grundlage von PDF-Dateien oder Bilddateien der Dokumente aus China überall akzeptiert. Wenn erforderlich, kann ich im Beglaubigungsvermerk auf die Art der Vorlage hinweisen. 

7. Wie lange ist eine Beglaubigte Übersetzung gültig?

Eine Beglaubigte Übersetzung Chinesisch-Deutsch ist im Prinzip unbegrenzt gültig, mindestens aber so lange, wie die Originalurkunde aus China.
Wenn die chinesische Urkunde ihre Gültigkeit verliert, kann die Übersetzung allein in der Regel auch nicht mehr verwendet werden.
Es kann aber auch vorkommen, dass von alten und bereits ungültigen Dokumenten eine Beglaubigte Übersetzung benötigt wird. 

8. Wie viele Ausfertigungen oder Exemplare der Beglaubigten Übersetzung erhalte ich oder brauche ich?

Sie erhalten zum vereinbarten Preis ein Exemplar der Beglaubigten Übersetzung mit der Post.
Sie können außerdem Zusatzexemplare bestellen (siehe Preise). Bitte beachten Sie, dass Beglaubigte Übersetzungen, im Gegensatz zu chinesischen Originalen, von den Behörden meistens einbehalten werden. 

9. Brauche ich eine elektronische Ausfertigung als PDF-Datei?

Eine Ausfertigung der Beglaubigten Übersetzung als PDF-Datei brauchen Sie nicht unbedingt. Wenn es aber besonders schnell gehen soll, können Sie dem Empfänger der Unterlagen vielleicht zuerst eine PDF-Version zur Information schicken.
Die Beglaubigte Übersetzung auf Papier können Sie dann nach Erhalt nachreichen. Eine Beglaubigte Übersetzung allein als PDF ist aber meistens nicht ausreichend. Vielleicht ändert sich das aber in Zukunft im Zuge der Digitalisierung. 

10. Sind Teilübersetzungen möglich?

Auszugsweise Übersetzungen oder Teilübersetzungen sind möglich, wenn deutlich darauf hingewiesen wird und die Auslassungen kenntlich gemacht und angemerkt werden. 

11. Richtet sich das Layout der Beglaubigten Übersetzung nach der Vorlage?

Ja, das Layout der chinesischen Vorlage wird nach Möglichkeit mit vertretbarem Aufwand reproduziert. 

12. Was ist eine Beglaubigung?

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder einer Kopie. Sie wird als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere autorisierte Behörde, wie Bürgeramt oder Gemeindeverwaltung, vorgenommen.
Wenn von einer Beglaubigung die Rede ist, ist meistens eine beglaubigte Kopie gemeint. 

13. Kann ich bei Ihnen beglaubigte Kopien erhalten?

Nein, als ermächtigter Übersetzer kann ich keine beglaubigten Kopien ausstellen. Dafür müssten Sie sich an ein Bürgeramt, eine Gemeindeverwaltung oder einen Notar wenden. 

14. Sind Beglaubigungen von eigenen Übersetzungen oder Fremdübersetzungen möglich?

Die Beglaubigung der Richtigkeit von vorhandenen Übersetzungen oder anderweitig angefertigten Übersetzungen biete ich nicht an. 

15. Was ist eine Legalisation im Urkundenverkehr mit China?

Eine Legalisation ist ein förmliches Verfahren, bei dem durch das Konsularreferat der deutschen Botschaft in Beijing oder ein Generalkonsulat auf einer Notariellen Urkunde aus China die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und die Echtheit des Siegels bestätigt werden.
Vor der Legalisation muss die Notarielle Urkunde vom chinesischen Außenministerium beglaubigt werden. Weil China dem Haager Übereinkommen von 1961 nicht beigetreten ist, gibt es zwischen China und Deutschland keine Apostillen.
Details zur Legalisation in China finden Sie auf der Seite Info Legalisation. 

16. Können Sie die Echtheit von Urkunden und Dokumenten aus China bestätigen?

Nein, die Echtheit von chinesischen Urkunden kann meines Wissens in Deutschland überhaupt nicht bestätigt werden. Dafür ist normalerweise eine Notarielle Urkunde aus China von einem chinesischen Notariat erforderlich. 

17. Wie bezahle ich?

Die Lieferung der Übersetzungen erfolgt in der Regel auf Rechnung. Zusammen mit den Beglaubigten Übersetzungen erhalten Sie auch die Rechnung mit der Post und können nach Erhalt per Banküberweisung bezahlen.
Weitere Information finden Sie unter dem Punkt Versand und Bezahlung.  

18. Kann ich die Dokumente bei Ihnen vorbeibringen und die Übersetzung bei Ihnen abholen?

Nein, tut mir leid, das ist in der Regel nicht möglich und nicht notwendig. Die Abwicklung der Aufträge erfolgt per E-Mail und mit der Post.   

19. Was ist der Unterschied zwischen der Sprache Mandarin und normalem Chinesisch?

Im deutschen Sprachraum wird "Mandarin" manchmal zur Bezeichnung des Hochchinesischen (chines.: Putonghua) verwendet. Der Begriff wurde vermutlich aus dem Englischen übernommen. Es gibt also keinen Unterschied zum Standardchinesisch.
In der Sprachwissenschaft wird damit der Nordchinesische Dialekt bezeichnet, der die Grundlage für Hochchinesisch bildet.
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