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Infos zu Beglaubigung und Legalisation chinesischer Urkunden in Taiwan

Informationen zu Beglaubigung und Legalisation von Urkunden in Taiwan

Die Bundesrepublik Deutschland und Taiwan haben keine diplomatischen Beziehungen. Die deutsche Vertretung in Taiwan ist das Deutsche Institut Taipei (德國在台協會). Dort werden auch konsularische Amtshandlungen vorgenommen, zum Beispiel die Legalisation (Überbeglaubigung) von öffentlichen taiwanesischen Urkunden. Mit Taiwen besteht kein Apostille-Verfahren.
Die Behörde in Deutschland, für welche die taiwanesische Urkunde bestimmt ist, entscheidet, ob eine Legalisation notwendig ist oder ob die taiwanesische Urkunde auch ohne Legalisation anerkannt wird. Sie sollten sich vorher entsprechend erkundigen. Mit der Legalisation durch das Deutsche Institut werden Unterschrift, Funktion und Siegel des taiwanesischen Notars bestätigt.
Es werden nur öffentliche Urkunden aus Taiwan legalisiert. Dazu gehören zum Beispiel Abschriften aus dem Haushaltsregister (戶籍謄本), Geburtsurkunden (出生證明書), Heiratsurkunden (結婚證明書), gerichtliche Urkunden und Bescheinigungen von Behörden.
Private Urkunden, wie Kaufverträge und Vollmachten, können vom Deutschen Institut nicht legalisiert werden.
Wenn Sie legalisierte Urkunden aus Taiwan in Deutschland verwenden wollen und dafür eine Beglaubigte Übersetzung Chinesisch-Deutsch benötigen, fordern Sie bitte ein Angebot an.
Deutsches Institut Taipei (德國在台協會)
Amtsbezirk: Taiwan, Penghu, Kinmen, Matsu
Postanschrift:
German Institute, 33F, No. 7, Xinyi Rd., Section 5, Taipei 11049, Taiwan
Straßenanschrift:
Taipei 11049, Xinyi Road, Section 5, No. 7, Taipei-101-Tower, 33rd Floor
Telefon: +886 2 87 22 28 00

Diese Angaben basieren auf Informationen auf der Website des Deutschen Instituts Taipei. Stand der Informationen: November 2019
Beglaubigte Übersetzung chinesischer Urkunden:
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